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Die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) festgelegten Flugrouten entlang
des nordwestlich von Schmitten gelegenen Punktes „Tabum“ sind rechtswidrig.
Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 10.02.2003 in einem Urteil
festgestellt. Er gab damit den sieben klagenden Kommunen
(Bad Soden, Eppstein, Glashütten, Kelkheim, Königstein, Niedernhausen, Schmitten)
und vier Privatklägern recht, welche den Fluglärm und die Art und Weise,
wie die Route ohne Anhörung festgelegt worden ist, anprangerten.
Die Abflugrouten vom Frankfurter Flughafen über den Taunus seien damals
ohne Anhörung der Gemeinden festgelegt worden, ohne Vorwarnung oder genauere
Lärmbelastungsüberprüfungen, so die Kläger. Zudem seien im Routenverteilungsverfahren
selbst einige eklatante Widersprüche aufzuweisen, die unter anderem dazu führten,
dass die Flugzeuge weniger entlang der sog. „Sollroute“ flögen und so einen
breiteren Landstrich mit ihrem Fluglärm belästigten.
Aber auch der Rest des Usinger Landes sei vom Problem des Fluglärmes nicht
verschont geblieben, weshalb auch hier die Stimmen lauter werden, die eine
Neuaufteilung der Routen fordern. Bei einer weiteren Anhörung wurden dabei
dem Gericht acht Alternativrouten vorgelegt, die den Flugverkehr entzerren
und die Lärmbelastungen gerechter verteilen sollen.
Das erste Urteil war bereits ein großer Erfolg für die Kläger gewesen und
auch für die weiteren Forderungen bestehen gute Hoffnungen.
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